AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Galderma Laboratorium GmbH

 

  1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie werden mit Erteilung eines Auftrags (Bestellung), spätestens aber durch teilweise oder vollständige Annahme der gelieferten Ware anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers binden GALDERMA nicht, auch wenn GALDERMA ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

  1. Preise

Rechnungen werden auf der Grundlage der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Preisliste erteilt; das Gleiche gilt für die Gewährung von Rabatten und Boni. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

  1. Zahlungsbedingungen

Soweit vorab keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche von GALDERMA gestellten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum sowie bei Zahlung mittels rechtswirksam erteilter Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Basislastschrift werden 1 % Skonto vom Bruttorechnungsbetrag gewährt. Im Falle der Geschäftsaufgabe oder -übergabe werden noch offene Rechnungen spätestens zum Datum der Beendigung der Geschäftstätigkeit bzw. der Übernahme der Apotheke durch den Käufer fällig. Etwaig gewährte Zahlungsziele oder Valuten werden ungültig.

Sofern der Bankeinzug per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt, wird die Frist für die Vorankündigung des Einzugs (Pre-Notification) auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch GALDERMA verursacht wurde.

Ein Skonto Abzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung kann Zahlung an GALDERMA nur gemäß den Angaben auf den Rechnungen geleistet werden. Maßgebend für die Einhaltung  von Zahlungsfristen ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto von GALDERMA:

Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig, unbeschadet der Möglichkeit einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es jeweils auf den Eingang des Geldes an.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

Original-Packungen der GALDERMA-Ware werden in der Regel in Versandeinheiten abgegeben. Anders lautende Bestellungen können von GALDERMA entsprechend abgeändert werden.

Der Käufer kann Lieferansprüche gegen GALDERMA weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.

Die Lieferung gilt als erfüllt und die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn oder Spedition übergeben ist. Für Bruch und die daraus entstehenden Folgen übernimmt GALDERMA keine Haftung.

GALDERMA ist von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, wenn diese aus betrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen, die GALDERMA nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. Ist GALDERMA die Ausführung des Auftrags länger als einen Monat unmöglich, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Aufträgen ab Euro 250,- netto (d. h. nach Abzug der Mehrwertsteuer und von eventuellen Preisnachlässen) liefert GALDERMA einschließlich Verpackung franko Empfangsstation auf Gefahr des Käufers. Zuschläge für eine besondere Versandart gehen zu Lasten des Käufers.

Aufträge über Produkte der korrektiven und ästhetischen Dermatologie erfolgen bei einer Standardlieferung in der Regel innerhalb von 1 – 3 Werktagen. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Falls der Käufer eine Expresslieferung bzw. einen festen Liefertermin wünscht, behält sich GALDERMA eine separate Berechnung dieser Zusatzleistung vor.

Im Falle der Nichtabnahme der bestellten Ware ist GALDERMA berechtigt, Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

  1. Mängelansprüche

In Ergänzung zu § 377 Abs. 1 HGB hat der Kunde offene Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware unter Einsendung des Packzettels gegenüber GALDERMA anzuzeigen. Bei Reklamationen von Speditions-Sendungen ist der Frachtbrief mit einzureichen. Bei von GALDERMA anerkannten Mängeln wird die Ware zurückgenommen und entweder Ersatz geliefert, oder es wird der Gegenwert vergütet.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die in Folge unsachgemäßer Behandlung der Ware und/oder nicht ordnungsgemäßer oder über die Haltbarkeitsgrenzen hinaus erfolgter Lagerung der Ware durch den Käufer entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, GALDERMA hätte sie zu vertreten.

GALDERMA haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz und in den Fällen der Gefährdungshaftung nach § 84 Arzneimittelgesetz, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ebenfalls haftet GALDERMA unbeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Außerdem haftet GALDERMA bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet GALDERMA nur im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer in besonderem Maße vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden; dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Eine darüber hinausgehende Haftung von GALDERMA auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

  1. Zurücknahme oder Umtausch

Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erfolgen Rücknahme oder Umtausch ausgelieferter Ware nur aufgrund entsprechender vorheriger Vereinbarung mit GALDERMA und wenn darüber hinaus die Vorgaben der  Verordnung über den Betrieb von Apotheken und/oder der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe mit der Ware vom Käufer nachweisbar eingehalten werden. Bei unaufgefordert zurückgesandter Ware behält sich GALDERMA die ersatzlose Vernichtung vor. Bei eventuellem Außerhandelnehmen eines Präparates wird die Vergütung zum entsprechenden Zeitpunkt geregelt.

  1. Wiederverkauf

Beim Verkauf in Deutschland dürfen GALDERMA-Präparate nur in der unveränderten Originalverpackung unter Wahrung des Originalverschlusses und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden. Bei veränderten Originalpackungen/-gebinden übernimmt GALDERMA keine Haftung.

Für die im Großhandel veräußerte Ware  muss Chargenrückverfolgbarkeit gewährleistet sein.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen von GALDERMA aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer Eigentum von GALDERMA. Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises tritt der Käufer die aus der Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen schon jetzt an die, die Abtretung annehmende, GALDERMA ab. Übersteigt der Wert der GALDERMA zustehenden Sicherungen die Forderungen gegenüber dem Käufer um mehr als 10 %, so ist GALDERMA, auf Verlangen des Käufers, insoweit zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Vor einer Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist GALDERMA unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei der Pfändung hat der Käufer ausdrücklich auf die Eigentumsrechte GALDERMAS hinzuweisen.

  1. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Düsseldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Geltung

Diese Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab 01.09.2014. Sie ersetzen alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit sie nicht durch neue Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzt worden sind.